Einspeisevergütung 2018
Aufgrund der Anzahl der Meldungen neu installierter Solarstromanlagen an die Bundesnetzagentur blieb die Einspeisevergütung in den letzten Monaten stabil
Die gültigen Fördersätze ab 1. Februar bis 30. April 2018 im Detail
Dachanlagen | Freiflächenanlagen | ||||
bis 10 KWp | bis 40 kWp | bis 500 kWp | bis 500 kWp | ||
Inbetriebnahme Feb. 2018 | 12,20 Cent | 11,87 Cent | 10,60Cent | 8,45 Cent | |
Inbetriebnahme März 2018 | 12,20 Cent | 11,87 Cent | 10,60 Cent | 8,45Cent | |
Inbetriebnahme Apr. 2018 | 12,20 Cent | 11,87 Cent | 10,60 Cent | 8,45 Cent |
Die nächste mögliche Anpassung erfolgt zum 1. Mai 2018
Anlagen bis 10 kWp – Nennleistung sind von der Umlage auf den Eigenverbrauch befreit.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 25 % und mehr realistisch und sol lohnt sich die Installation einer Solarstromanlage für den Eigenverbrauch fast eigentlich immer. Der Anlagenbetreiber spart den Zukauf von Strom in Höhe von ca. 29ct/kWh, das ist mehr als er bei der derzeitige EEG-Vergütung von durch den Verkauf bekommt.
Speichermedien sind stark im kommen: Mit diesen kann der Eigenverbrauch auf über 70% steigen.
Wir führen Speichersysteme namhafter Hersteller und beraten Sie gerne