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Einspeisevergütung 2013

Die Bundesnetzagentur hat am 30. Oktober 2012 die relevanten Zubauraten veröffentlicht. Aus diesen Zahlen errechnet sich die momentane Anpassung der Einspeisevergütung. Der aktuelle Degressionssatz (Mai 2013 bis einschließlich Juli 2013)  beläuft sich auf monatlich 1,8%.

Die neuen Fördersätze ab 1. Mai 2013 – 31. Julil 2013 im Detail:

Dachanlagen Freiflächenanlagen
bis 10 KWp bis 40 kWp bis 1 MWp bis 10 Mwp
Inbetriebnahme Mai 2013 15,63 Cent 14,83 Cent 13,23 Cent 10,82 Cent 10,82 Cent
Inbetriebnahme Juni 2013 15,35 Cent 14,56 Cent 12,99 Cent 10,63 Cent 10,63 Cent
Inbetriebnahme  Juli 2013 15,07 Cent 14,39 Cent 12,75 Cent 10,44 Cent 10,44 Cent

Die nächste Anpassung erfolgt zum 01. August. 2013 und basiert dann auf dem Zubau von Jan. 2013 – Juni 2013,  hochgerechnet auf 12 Monate.

Eine Vergütung für den Eigenverbrauchsanteil ist seit dem 1. April 1012 entfallen. Stattdessen gilt folgende Regelung:

  • Bei kleineren Dachanlagen (bis 10 kWp), sowie in der höchsten Leitungsklasse (von 1 MWp – 10 MWp) werden 100 % des selbst produzierten Stroms über das EEG vergütet, bei mittelgroßen Anlagen (10 kWp – 40kWp) und der nächsten Leistungsklasse (40 kWp – 1.000 kWp) werden nur 90 % vergütet. Bis 2014 werden bei den Anlagen 10 – 40 kWp jedoch übergangsweise 100 % vergütet.

Die restlichen 10 % der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden.

Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 25 % und mehr realistisch und lohnt bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Höhe von ca. 24ct/kWh, das ist mehr als er bei der derzeitige EEG-Vergütung von  durch den Verkauf bekommt.

 

 

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