Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Bäder Solar
Dinslaken, der 20. Juli 2011
I. Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (als Verkäufer und/oder Dienstleister) durchzuführenden Verkäufe und/oder Dienstleistungen sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle schriftliche Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers, die nicht anerkannt werden.
II. Angebote und Unterlagen
Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend. Bindende Fristen erfolgen frühestens mit der Auftragsbestätigung. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, sind nur ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten und erfolgen in der Regel durch die Garantieerklärungen des Herstellers, Großhändlers oder Importeurs. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
Alle Preise gelten ab Firmensitz Dinslaken, zuzüglich Mehrwertsteuer zzgl. Verpackung und Fracht/Porto bzw. ab Lager frei Verladen. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Bei Bestellmengen über den Lagerbestand hinaus kann eine Preisbindung, abhängig von der Preisstellung unserer Lieferanten nicht garantiert werden. Aufbau, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt.Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware und/oder Dienstleistungen sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), sofort nach Rechnungserhalt an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt. Bei Lieferungen oder Arbeitsleistungen über 25.000 € erlauben wir uns aconto-Rechnungen nach Lieferung und/oder Baufortschritt zu erheben. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
IV. Lieferzeit, Lieferort und Gefahrübergang
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen, voraus. Ware, die am Lager ist, versendet Fa. Bäder Solar innerhalb von 4 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich die Bäder Solar um schnellstmögliche Lieferung. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Arbeitskämpfe, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum Rücktritt gemäß der gesetzlichen Regelung (§§ 437 Nr. 2, 440 BGB), insbesondere weil der ursprüngliche Liefertermin nicht eingehalten werden konnte. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Lieferungen erfolgen ab Niederlassung des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird auf Verlangen des Käufers, der kein Verbraucher ist, der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer über. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Verkäufer. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. Arbeiten auf Dächern können durch die Fa. Bäder Solar grundsätzlich nur bei geeignetem Wetter durchgeführt werden. Für wetterbedingte Verzögerungen kann seitens des Käufers/Auftraggebers kein Regress geltend gemacht werden.
V. Eigentumsvorbehalte
Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers offen zu legen. Ferner darf der Käufer, der kein Verbraucher ist, mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Rechte des Verkäufers beeinträchtigt, z. B. durch Pfändung, muss der Käufer ihm dies sofort schriftlich anzeigen. Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Käufers geworden sind, verpflichtet sich der Käufer, der kein Verbraucher ist, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Verkäufer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, der kein Verbraucher ist. Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Käufer, der kein Verbraucher ist, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Verkäufers an den Verkäufer.
VI. Sachmängel
Fa. Bäder Solar gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, mehrfach fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer, der kein Verbraucher ist, vor Verarbeitung oder Einbau unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.Gegenüber einem Käufer, der kein Verbraucher ist, ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Bei Lieferung neu hergestellter Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren Mängelansprüche (§ 437 BGB) des Käufers, der kein Verbraucher ist, in einem Jahr. Im Übrigen gilt für Käufer (sowohl Verbraucher als auch Unternehmer) die gesetzlichen Regelungen für Mängelansprüche (§ 437 BGB), z. B. im Fall des Rückgriffsanspruchs des Verbrauchers § 479 BGB.
Soweit der Käufer, der nicht Verbraucher ist, wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses des § 478 BGB den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die gesetzliche Gewährleistung für Endverbraucher zwei Jahre. Darüber hinausgehende Garantien sind Herstellergarantien mit den Leistungen und zu den Konditionen und Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Leistungsangaben für Fotovoltaik bezeichnen die Nennleistung des Produktes. Abweichungen gemäß der Leistungstoleranzen und -garantien es Produktes sind kein Mangel.
VII. Rückgabe
-Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Das Rückgaberecht ist auch gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht.Die Frist zur Rücksendung beginnt mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversand-fähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden (Brief, Fax oder E-Mail). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der Fa. Bäder Solar. Die Rücksendung hat an die Firmenanschrift zu erfolgen.
-Ein Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
-Bei der Rückgabe von kundenspezifisch und individuell bestellten Waren sind die Kosten für Rücksendung an unsere Lieferanten sowie die entsprechende Rückabwicklung und eine ggf. Wertminderung vom Käufer zu tragen. Dies gilt auch bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages.
VIII. Haftung
Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber der Fa. Bäder Solar nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalspflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten
IX. Datenspeicherung
Gemäß § 28 BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungssprache ist Deutsch. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie deliktsrechtlichen Ansprüche ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens und der Verkäufer Kaufmann ist.
XI. Sonstiges
Sofern nicht anderslautend schriftlich angeboten und bestellt, erfolgt eine Leitungsverlegung ausnahmslos aufputz; sind Tapezier-, Maler- und Folgearbeiten nach notwendigen substanziellen Eingriffen (Bohrungen, Durchbrüche) nicht Gegenstand des angebotenen Leistungsumfangs; werden Bestimmungsorte des Kaufgegenstandes besenrein hinterlassen.
Der Käufer kümmert sich eigenständig, um statische Details, öffentlich-rechtliche Genehmigungen sowie Verträge mit Dritten, sofern der Kaufgegenstand dies erfordert. Hinweis: Der Käufer, der kein Verbraucher ist, ist ein Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Bitte beachten Sie speziell bei Fotovoltaikanlagen: Angebote sind stets freibleibend. Die Verfügbarkeit bzw. Lieferfähigkeit der Hersteller kann sich täglich ändern.
Zugasagte Montage-/Fertigstellungstermine gelten ausnahmslos vorbehaltlich rechtzeitiger Eigenbelieferung seitens der Vorlieferanten. Die Preise resultieren aus den Preisstellungen der Hersteller. Ändert der Hersteller die Preise, müssen wir die Preise angleichen. Die angegebene PV-Leistung beschreibt die Nennleistung der angebotenen PV-Module. Hier sind Abweichungen entsprechend der Leistungstoleranzangaben des Herstellers möglich. Die statische Tragfähigkeit des Daches und der Dachunterkonstruktion ist kundenseitig beizubringen. Dies gilt insbesondere, wenn die Befestigung ausschließlich mittels aufgebrachter Masse, oder ausschließlich (z.B. mittels Trapezschuhen) an der Dachhaut selbst erfolgt. Hierbei ist die kalkulierte Anzahl der Auflager mit zu berücksichtigen. Prognosen zum Solarstromertrag wurden nach bestem Wissen erstellt. Die Arbeitsmenge ist jedoch stets abhängig von der Einstrahlung und kann – wetterabhängig – über die Jahre schwanken. Bezifferte Arbeitsmengen sind nicht garantiert. Eine Zitierung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) erfolgt zwar nach bestem Wissen, jodoch aufgrund der häufigen Änderungen seitens der Legislative, ausdrücklich ohne Gewähr der Aktualität und Richtigkeit. Aufgrund dieses Haftungsausschlusses sind alle Angaben kundenseitig (ggf. mit Hilfe von Juristen) auf Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen. Bauseitig oder durch Dritte verursachte Verzögerungen der Fertigstellung rechtfertigen keine Zahlungsverzögerung. Hier erfolgen Rechnungsstellung und Bezahlung auch vor Fertigstellung/Inbetriebnahme. Durch zusätzliche Anfahrten können darüber hinaus weitere Kosten entstehen.
Skontoabzug ist nur möglich, wenn dies im Angebot schriftlich offeriert wurde. Sofern ein Skonto offeriert wurde, verfällt dieses vollständig bei Fristüberschreitung, auch wenn eine Teilzahlung geleistet wurde. Auch gerechtfertigte Gewährleistungsansprüche bewirken keine Fristverlängerung des Zahlungsziels, da diese schnellstmöglich nachgebessert werden.